Teilnahmebedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen der Tennisschule SKM Verein GbR

  1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der SKM Verein GbR. Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist nur mit gültigem Vertrag möglich. Beim Zustandekommen eines Unterrichtsvertrages, auch mündlicher Natur, werden die nachfolgenden Teilnahmevereinbarungen und Unterrichtsbedingungen anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages.

  1. Vertragsabschluss

Die Abgabe Ihrer unterzeichneten Anmeldung oder Internetanmeldung über die Internetplattform Sportision stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstvertrages mit Ihnen dar.

Der Vertrag kommt erst durch die Annahme Ihres Angebotes durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Unterrichts oder durch die Inanspruchnahme der Leistungen durch die teilnehmende Person zustande. Dabei ist SKM Verein bezüglich der Annahme der Unterrichtsanmeldungen frei.

Eine Anmeldebestätigung ist nicht verpflichtend und auch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses.

Auch mündlich geschlossenen Verträge sind für beide Vertragsparteien bindend.

Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch SKM Verein schriftlich bestätigt werden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen der Tennisunterricht durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.

  1. Tennisunterricht

Das Leistungsangebot von SKM Verein beinhaltet im Wesentlichen Gruppenunterricht. Berücksichtigt werden bei der Gruppeneinteilung alle gegebenen Bedingungen, wie Verfügbarkeit der Schüler, Trainer und Plätze. Die Gruppeneinteilung und ggf. die Änderung der Zusammensetzung ist SKM Verein vorbehalten. Nach Abgabe der Anmeldung erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen die Terminabsprache.

Der Unterrichtszeitraum kann nicht vorzeitig gekündigt werden und bereits gezahlte Beiträge können nicht zurückerstattet werden (Ausnahme s. Pkt.4 letzter Absatz). Ein gebuchter Gruppenunterricht ist nicht übertragbar. Bei Krankheit/Verletzung über einen längeren Zeitraum können gemeinsam Lösungen angestrebt werden. Diese Möglichkeit entbindet den Schüler nicht von seiner Zahlungspflicht des Gesamtpreises.

Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.

  1. Dauer und Ausfall

Eine Unterrichtsstunde dauert in der Regel 60 Minuten, wovon die letzten 5 Minuten Platzpflege und Gruppenwechsel beinhalten. Bei Unbespielbarkeit der Plätze kann das Training entfallen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Unterrichtsgebühr entsteht daraus nicht. Sollte das Training in der Halle stattfinden, sind die zusätzlich anfallenden Hallenkosten/Lichtgeld von dem/den Schüler(n) an die Tennisschule zu entrichten. Durch den Schüler verursacht ausgefallene Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Von SKM Verein abgesagte Stunden werden nachgeholt.

  1. Einzug von Kursgebühren

Die Kursgebühren werden zu Beginn des jeweiligen Unterrichtszeitraums vom angegebenen Konto abgebucht. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit fünf Prozentpunkten p. a. über dem jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.

Einzelstunden müssen 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Gebuchte Saison- und Gruppenkurse können nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt.

  1. Unterrichtsausschluss
    SKM Verein behält sich vor, Unterrichtsteilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom Unterricht auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des/der Trainers/-in wiederholt keine Folge leisten bzw. den Unterricht stören. Dies ist gültig für alle Altersgruppen. Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich verbleiben muss, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Unterrichtsausschlusses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Unterrichtsentgeltes.

  1. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichts. SKM Verein ist weder vor Beginn, noch am Ende des Unterrichts verpflichtet Aufsichtspflichten zu übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) bis zum Unterrichtsbeginn zu beaufsichtigen und nach dem Unterricht wieder pünktlich in Empfang zu nehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. SKM Verein übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

  1. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung des Unterrichts sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.

Wir stellen Ihre Daten anderen nicht zur Verfügung, es sei denn, wir sind zur Angabe gesetzlich oder behördlich verpflichtet, oder es ist für die Abwicklung Ihrer Buchung notwendig.

  1. Fotomaterial

SKM Verein ist berechtigt, ohne Rücksprache und honorarfrei Fotomaterial für Trainings- und Werbezwecke auch im Rahmen einer Internetseite zu nutzen, sofern Sie einer Veröffentlichung nicht bei Anmeldung zur Tennisschule ausdrücklich widersprechen.

  1. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Unterricht beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennisunterricht erfolgt auf eigene Gefahr.  Die Tennistrainer von SKM Verein übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für liegen gebliebene oder abhandengekommene Gegenstände übernimmt SKM Verein keine Haftung. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Kenntnis des Schadenseintrittes und beträgt dann eine Woche. Binnen dieser Wochenfrist sind Schadenstag, Schadenshergang und voraussichtlicher Schaden SKM Verein durch die/den Geschädigte(n) schriftlich mitzuteilen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

  1. Widerrufsrecht bei Internetanmeldungen

Nur bei der Internetanmeldung steht dem Teilnehmer das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Danach wird die Willenserklärung zur Teilnahme am Unterricht erst wirksam, wenn sie nicht binnen einer Frist von 2 Wochen schriftlich widerrufen wird. Der Lauf der Frist beginnt mit Absenden des Anmeldeformulars. Hat der Teilnehmer bereits Training absolviert, auch nur stundenweise, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an SKM Verein, Frau Nina Mertens, Rotdornweg 13, 40723 Hilden oder an info@SKM-Verein.de

  1. Schlussbestätigung

Mit Teilnahme am Unterricht von SKM Verein, sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher oder elektronischer Form (Internet) werden die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Bei der Anmeldung/Buchung per Internet muss der Teilnehmer ein spezifisches Feld zur Kenntnisnahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen anklicken. Mit Abgabe dieser Bestätigung erklärt der Teilnehmer, dass er vom Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und diese in vollem Umfang akzeptiert. Bei der Onlineanmeldung bestätigt der Teilnehmer durch Aktivierung des vorgenannten Kontrollkästchens zudem ausdrücklich die Kenntnisnahme seines Widerrufrechts.

Unsere Geschäfts- und Unterrichtsbedingungen finden Sie als Anlage zu den Unterrichtsverträgen von SKM Verein, ferner sind sie auf der Homepage (www.SKM-Verein.de) abrufbar.

Stand: Januar 2024